Hyaluronsäure oder Botox – dürfen PAs diese Substanzen spritzen?

Mit der steigenden Anzahl von Physician Assistants, arbeiten auch mehr PAs in der ästhetischen und plastischen Medizin. Besonders in Praxen sind die studierten Arztassistenten beliebt, da sie eine starke Unterstützung bieten, hier assistieren die Physician Assistants bei chirurgischen Eingriffen oder führen ästhetische Anwendungen durch.

Doch wie weitreichend darf die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten sein und wie sieht es mit der Injektion von Fillern aus? Dermale Filler finden häufig in der ästhetischen Medizin Verwendung. Eine Behandlung mit diesen Substanzen darf nach Angaben der Ärztekammer nur von approbierten Ärzt:innen durchgeführt werden. Botolinumtoxin (Botox) ist außerdem ein verschreibungspflichtiges Medikament. Auch Heilpraktiker:innen ist es laut §1 des Heilpraktikergesetzes in Deutschland rechtlich gestattet Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure vorzunehmen. Für die Behandlung mit dermalen Fillern wie Hyaloronsäure oder Botox bedarf es zudem spezieller Fortbildungen und deren Nachweis.

Da Physician Assistants weder über eine ärztliche Approbation verfügen, noch nach dem Heilpraktikergesetz handeln, sind Unterspritzungen durch Physician Assistants nicht zulässig. Die Handlung kann auch nicht im Rahmen der Delegation ausgeführt werden, PAs die dies trotzdem durchführen, begeben sich in rechtliche Schwierigkeiten – auch weil sie im Rahmen der Übernahmeverantwortung prüfen müssen, ob sie die Tätigkeiten gesetzlich ausführen dürfen.

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